AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der INSECO GmbH    V1.1 gültig ab 14.11.2014

1. Definitionen

1.1. Die INSECO GmbH hat ihren Sitz in A-2483 Pottendorf, Dr. Kraitschek Gasse 7-9/1/3, Gerichtsstand: Pottendorf, UID-Nr. ATU 68571967.

1.2. Auftraggeber (AG) der INSECO GmbH ist eine natürliche oder eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die eine Dienstleistung in Anspruch nimmt und in einem Vertragsverhältnis mit der INSECO GmbH steht.

1.3. Unternehmer ist ein AG der INSECO GmbH, für den das gegenständliche Vertragsverhältnis zum Betrieb seines Unternehmens im Sinne des § 1 Abs. 2 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) gehört.

1.4. Verbraucher ist ein AG der INSECO GmbH, für den das gegenständliche  Vertragsverhältnis nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört und für den die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten.

1.5. Stammdaten: Vor- und Familienname, akademischer Grad, Geburtsdatum, Firma, Firmenbuchnummer (FN), sonstige Bezeichnung (etwa Verein), Vereinsregisterzahl (ZVRZahl) des AG, seine Wohnadresse; Teilnehmernummer und sonstige Kontaktinformationen für Nachricht, Information über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses und Bonität.

1.6. Kundencenter ist das für jeden AG eingerichtete und für ihn mit Zugangscodes jederzeit einsehbare persönliche Konto, in welchem Vertragspunkte abgefragt und  Stammdaten aktualisiert werden können.

1.7. TKG 2003 ist das Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I 70/2003 idgF.

1.8 Programmierung bezeichnet die Erstellung von HTML, PHP, FLA, SWF, CSS, SQL, JS; Dokumenten welche als gesamtes eine Website darstellen.

1.9 Website ist der Zusammenschluss verschiedener digitaler Dokumente zur Präsentation von Produkten, Dienstleistungen oder ähnliches im Internet.

1.10 Werbeartikel: INSECO GmbH gestaltet, bedruckt, beklebt und beschriftet Gegenstände,  die in der Regel zu Werbezwecken des AG verwendet werden. Dabei handelt es sich unter anderem um Visitkarten, USB-Sticks, Tassen, Briefpapierbögen, Aufsteller, Fahnen, Aufkleber, KFZ-Beschriftungen, Werbebanner, T-Shirts, Jacken, Pullover, Stempel, uvm.

2. Allgemeines

2.1 Sämtliche Verträge von der INSECO GmbH mit dem Auftraggeber (kurz: AG) werden grundsätzlich auf Basis dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB´s) abgeschlossen. Änderungen sind nur durch gesonderte Vereinbarung möglich.

2.2 Die AGB`s der INSECO GmbH werden in vollem Umfang vom AG akzeptiert, diese sind online abrufbar unter http://www.inseco.at/agbs.pdf.

2.3 Der AG erhält von der INSECO GmbH für die Nutzung der Leistung und zum Zugang ins Kundencenter einen persönlichen Benutzernamen und ein Passwort, außerdem kann er zu den Bürozeiten von Mo. - Fr. von 9:00-16:00 Uhr telefonisch seine Produkte, Rechnungen abfragen. Diese Daten dürfen im eigenen Interesse des AG keinesfalls an Dritte weitergegeben werden und sind vom AG sicher zu verwahren; für den Verlust oder Diebstahl dieser Zugangsdaten haftet die INSECO GmbH nicht.

2.4 Der AG haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm eingetragenen Angaben der Daten auf den Bestell-Formularen und bei Online-Bestellungen.

- Gibt der AG eine UID-NR, seinen Namen, Geburtsdatum, Adresse, FN, ZVR-Zahl, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an, so haftet er für deren Gültigkeit und Richtigkeit.

- Adress- oder Namensänderungen sind vom AG (bei sonstiger Haftung für die Folgen einer allfälligen Nicht-Erreichbarkeit) umgehend bekannt zu geben.

2.5 Dem AG sind die technischen Möglichkeiten der bestellten Produkte im Detail klar, der AG hat sich vor dem Vertragsabschluss über die Funktionsweisen der Leistungen von der INSECO GmbH sowie des bestellten Produktes ein hinreichendes Bild verschafft und bestätigt, den Leistungsumfang im Detail zu kennen.

2.6 Die INSECO GmbH ist nicht verpflichtet den in der Sphäre des AG verursachten Traffic (Datenverkehr) vom AG zu rechtfertigen. Der Mailspace/Mysqlspace wird zum inkludierten Speicherplatz des Kunden gezählt.

2.7 Der AG stimmt - jederzeit widerruflich - zu, dass die INSECO GmbH berechtigt ist, Namen, Geburtsdatum und Anschrift des AG an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes zu übermitteln, um Informationen über die Bonität einzuholen. Im Falle eines Zahlungsverzuges wird Namen, Geburtsdatum, Anschrift und der offene Saldo an die WarenKreditEvidenz des Kreditschutzverbandes von 1370, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien, übermittelt.

3. Preise / Preisänderung / Vertragsabschluß / Abrechnung und Zahlung

3.1 Alle auf der Website angeführten Preise sind für Unternehmen bestimmt und verstehen sich deshalb (netto) exklusive Umsatzsteuer.

3.2 Angemessene Preiserhöhungen, oder Leistungsänderungen (siehe dazuPkt24.1!) sind der INSECO GmbH bei geänderten Kosten gestattet. Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen wird dem AG mindestens 1 Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitgeteilt. Gleichzeitig wird der AG auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hingewiesen sowie darauf, dass er berechtigt ist den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Der Volltext der Änderungen wird dem AG auf sein Verlangen zugesendet.

3.3 Das Vertragsverhältnis wird aufgrund eines schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Angebotes des AG und der Annahme der Bestellung durch die INSECO GmbH begründet. Die Annahme durch die INSECO GmbH erfolgt durch Erfüllung (Lieferung und/oder Freischaltung des Services), Versendung der bestellten Ware oder eine schriftliche Annahmeerklärung. Im Einzelfall behält sich die INSECO GmbH das Recht vor, einen Vertragsabschluß ohne weitere Angabe von Gründen abzulehnen. Individuelle Angebote haben, wenn nicht anders angeführt, eine Gültigkeit von 10 (zehn) Werktagen.

Die INSECO GmbH wird sich auf die Anbote des AG zum Vertragsabschluss unverzüglich erklären.

3.4 Rechnungsperiode Verbraucher: Bei Programmierarbeiten (Webdesign) kann vom AG eine Anzahlung von bis zu 50% des Gesamtauftrags verlangt werden. Der Gesamtbetrag ist nach Fertigstellung (Onlinestellung) fällig, auch wenn weitere Folgearbeiten (Erweiterung, Nachbetreuung, Wartung) vereinbart wurden. Werbeprodukte (bedruckte Textilien, Büroartikel, Transparente,...) sind am Tag der Auslieferung fällig. Erfolgt die Lieferung per Versand, behält sich die INSECO GmbH das Recht vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. Die bereits ausgelieferten Waren bleiben auf jeden Fall bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der INSECO GmbH. Ebenso gilt ein Eigentumsvorbehalt für Rechteeinräumungen als vereinbart. Webhosting/Domain/Webservices-Produkte werden jährlich, grundsätzlich im Voraus verrechnet. Die Zahlungspflicht entsteht mit dem der Bereitstellung folgenden Tag. Der Tag der Rechnungslegung hängt jedoch nicht mit dem Stichtag der Kündigung zusammen.

3.5 Wenn eine Rechnung nicht fristgerecht zur Zahlung gelangt (oder ein schon erfolgter Einzug vom AG widerrufen wird), leitet die INSECO GmbH das Mahnverfahren ein. Pro Mahnung gelangen bis zu € 12 (inkl. Ust) zur Verrechnung.

Der AG verpflichtet sich im Übrigen für den Fall des Verzuges, mit seinen vertraglichen Verpflichtungen unter den Voraussetzungen von § 1333 Abs 3 ABGB, der INSECO GmbH darüber entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei die Maximalkosten aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996 idgF, und den Autonomen Honorarkriterien AHK sowie dem Rechtsanwaltstarifgesetz, BGBl. 1969/139 idgF, ergeben. Diese Normen sind im Internet unter www.oerak.at abrufbar.

3.6 Für den Verzugsfall werden 12% p.a. Verzugszinsen vereinbart. Zahlungen des AG werden immer auf die älteste Schuld gebucht.

3.7 Ist der AG nach erfolgsloser Mahnung mit Androhung einer Sperre und unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen in Verzug, so ist die INSECO GmbH nach fruchtlosem Versteichen der Nachfrist zur teilweisen oder gänzlichen Leistungseinstellung (Sperre) berechtigt. Eine vom AG zu vertretende Sperre entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Zahlung der monatlichen (Grund-) Entgelte.

- INSECO GmbH wird dem Kunden auf sein Verlangen eine Begründung für die erfolgte Sperre übermitteln.

- Sobald die Gründe für die Durchführung einer Sperre entfallen, wird die INSECO GmbH auf Antrag des AG gegen einen im Voraus zu leistenden Kostenersatz die Sperre aufheben.

3.8 Aufrechnungsvereinbarung: Gegen Ansprüche der INSECO GmbH kann der AG, sofern er nicht als Verbraucher anzusehen ist, nur mit gerichtlich festgestellten oder von der INSECO GmbH schriftlich ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte des AG als Unternehmer sind ausgeschlossen.

3.9 Honorare für grafische, kreative und programmiertechnische Tätigkeiten werden, wenn nicht anders lautend vereinbart, mit einem Agenturstundensatz von €140,- netto verrechnet

4. Einspruch

4.1 Einwendungen (Einspruch) gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen sind vom AG nach Zugang der Rechnung bei der INSECO GmbH schriftlich zu erheben. Die Fälligkeit der Rechnung ist von der Erhebung fristgerechter Einwendungen des AG im Rahmen des von der INSECO GmbH durchgeführten Einspruchsverfahrens nicht berührt.

4.2 Werden Einwendungen nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Rechnung bei der INSECO GmbH schriftlich erhoben, so gilt die Forderung der INSECO GmbH als anerkannt.

5. Vertragslaufzeit / Kündigung / Restentgelt

5.1 Die Verträge zwischen dem AG und der INSECO GmbH werden grundsätzlich auf 12 Monate abgeschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt, wenn beim einzelnen Produkt, jeweils auch im Auftragsformular gesondert angegeben) nichts anderes angegeben ist, 12 Monate.

Stichtag für die Mindestlaufzeit ist rückwirkend der 1. des Monats der Leistungsbereitstellung durch die INSECO GmbH.

5.2 Wenn nicht mindestens 1 Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit eine Kündigung einlangt, verlängert sich der Vertrag jeweils wieder um die Mindestvertragslaufzeit. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen [FAX oder Post - Pkt 5.5].

5.3 Eine vom AG beauftragte Vertragsänderung, etwa durch Up- oder Downgrades der Produkte, gilt ab Vertragsänderung als neu laufender Vertrag (Punkt 5.1).

5.4 Kündigungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert.

5.6 Bei Kündigung von Internet-Domains verlangen die zugelassenen Registrierungsstellen üblicherweise eine SCHRIFTLICHE Kündigung mit allen AG-Daten. Die INSECO GmbH kann daher eine Domain-Kündigung bei der Registrierungsstelle erst dann gültig und wirksam vollziehen, wenn die notwendigen Daten nachweislich vorliegen (Formular verwenden!).

5.7 Die INSECO GmbH bestätigt jede Kündigung dem AG an dessen zuletzt bekannt gegebene EMail-Adresse. Sollte die Bestätigung nicht einlangen, wird dem AG in eigenem Interesse empfohlen, den Zugang der Kündigung an die INSECO GmbH zu prüfen.

5.8 Die INSECO GmbH kann von einem mit dem AG geschlossenen Vertrag aus wichtigem Grund zurücktreten, wenn der AG trotz erfolgloser Nachfristsetzung im Sinne des Pkt 3.9 seiner Verpflichtung zur Zahlung bereits fälliger Forderungen nicht nachkommt.

5.9 Sind Verzögerungen, vorübergehende Lieferungs- oder Leistungshindernisse von der INSECO GmbH zu vertreten, so hat ein Unternehmer nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Herstellung der ihm zugesicherten vertraglichen Bedingungen, wobei diese mindestens drei Wochen betragen muss, ein Rücktrittsrecht. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

6. Schadenersatz und Gewährleistung

6.1. Die INSECO GmbH verpflichtet sich, bei der Erbringung von Leistung mit größter Sorgfalt vorzugehen. Eine Schadenersatzpflicht der INSECO GmbH gegenüber dem AG ist bei bloß leichter Fahrlässigkeit außer bei Personenschäden ausgeschlossen. Die INSECO GmbH haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihren Organen, ihren Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten verursachte Schäden.

- Die Haftung gegenüber Unternehmern ist für höhere Gewalt, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

6.2. Hat der AG als Unternehmer keine geeigneten, üblichen Sicherungsmaßnahmen getroffen, ist die Haftung für Datenverluste und Datenschäden ausgeschlossen. Ist der AG hinsichtlich des Vertrages Verbraucher, so wird die Haftung für Datenverluste und Datenschäden, ausgenommen Personenschäden, für leichte Fahrlässigkeit in der Sphäre von der INSECO GmbH ausgeschlossen.

6.3. Bei Lieferung und Leistungen an Programmierarbeiten und Werbeartikel erbringt die INSECO GmbH die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das mit den vom Kunden beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von der INSECO GmbH bewirkter Anordnung, ungenügender Einrichtung, Reparatur und Montage, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von der INSECO GmbH angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien durch den AG entstehen; die INSECO GmbH haftet nicht für Beschädigungen, die nicht ihrer Einflusssphäre zuzurechnen sind.

6.4. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate.

Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Gegenüber Unternehmern werden gewährleistungspflichtige Mängel nach dem Ermessen der INSECO GmbH entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben.

7. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtswahl

7.1 Vereinbarter Erfüllungsort gemäß § 88 Abs 1 JN (Jurisdiktionsnorm) und Ort des Wahlgerichtsstandes ist - außer bei Klagen gegen Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind – ist Pottendorf. Ist keine Inlandsbeziehung gegeben, so wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand - außer bei Klagen gegen Verbraucher im Sinne der Art 15 Abs 1 EuGVVO (VO Nr. 44/2001 des Rates vom 2.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) – Pottendorf vereinbart.

7.2. Das Vertragsverhältnis zwischen der INSECO GmbH und dem AG unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes.

Neben den Bestimmungen dieser AGB sowie den für das jeweilige Vertragsverhältnis anzuwendenden besonderen LB und EB gilt das TKG 2003.

8. Verbotene Inhalte

8.1 Der AG ist für die von ihm auf seine Internet-Präsentationen gestellten Inhalte verantwortlich. Der AG wird ausdrücklich auf die österreichischen Vorschriften des Pornografiegesetzes (BGBI. 1950/97) idgF., das Verbotsgesetz vom 8. 5. 1945, das Strafgesetzbuch idgF., die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften und auf ähnliche Bestimmungen weltweit hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist. Die Verantwortung des AG ist verschuldensunabhängig, dieser haftet auch für dritte Personen, welchen er Zugang zu seinen Aktivitäten über den Anschluss gewährt.

8.2 Verstoßen die der Sphäre des AG zuzuordnenden Inhalte gegen Gesetze, ist er verpflichtet, diese auf Aufforderung von Behörden oder der INSECO GmbH unverzüglich zu entfernen. Sollte der Aufforderung nicht entsprochen werden, ist die INSECO GmbH verpflichtet, eine Sperre der verbotenen Inhalte zu veranlassen.

8.3 Der AG verpflichtet sich, die INSECO GmbH für jeden aus seiner Präsentation verbotenen Inhalte entstehenden Schaden schad- und klaglos zu halten, dies gilt auch für Kosten die aus Privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) oder Beleidigung (§ 115 StGB), in Verfahren nach dem Mediengesetz/UWG oder dem Urheberrechtsgesetz entstehen können.

8.4 Für die Durchführung von Programmierarbeiten (Websites) und/oder Erstellung von Werbeartikel werden der INSECO GmbH Daten (Vorlagen, Logos, Bilder, Texte) vom AG zur Verfügung gestellt. Der AG hat dafür zu sorgen, dass keinerlei Urheberrechte und Lizenzrechte verletzt werden.

9. Zusatz Domain/Webhosting/

9.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, gerechnet rückwirkend ab dem 1. des Monats der Leistungsaufnahme (Leistungsbereitstellung durch die INSECO GmbH), wenn nicht anders vereinbart [siehe Auftrag - 24 Monate sind möglich]. Bei Aktionsprodukten gilt als Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Sollte der AG während der Vertragslaufzeit Produktes eine Kündigung durchführen, werden sämtl. Rabatte und Preisvorteile welcher durch die Aktion gewährt wurden, verrechnet.

9.2 Hinsichtlich der Einrichtung und Führung der Domain wird ausschließlich ein Vertragsverhältnis zwischen dem AG und der jeweils zuständigen Registrierungsstelle begründet, in welchem die INSECO GmbH als bloßer Vermittler auftritt. Als Domaininhaber wird ausschließlich der AG eingetragen. Der AG erklärt, die Allgemeinen Vertragsbedingungen und Vergaberichtlinien der zuständigen Registrierungsstelle in der jeweils gültigen Fassung zu akzeptieren. Die INSECO GmbH fungiert hinsichtlich der für den AG bei der Registrierungsstelle registrierten Domain für die Dauer dieses Vertrages als Verwaltungsstelle. Die INSECO GmbH übernimmt jedoch keinerlei Haftung für die von der jeweiligen Registrierungsstelle gegenüber dem Domaininhaber übernommenen Vertragspflichten.

- Der AG wird darauf hingewiesen, dass die Registrierungsstellen Domain-Gebühren regelmäßig für 1 Jahr im Voraus vorschreiben und bei Nichtzahlung meist umgehend eine Sperre erfolgt.

9.3 Eine Kündigung muss wegen der Abrechnungsperioden der Registrierungsstellen (abweichend von Pkt 5.1 und 5.3) spätestens 1 Monat vor Ablauf der 12-Monats-Periode (oder sonstigen vereinbarten längeren Vertragslaufzeit [siehe Vertrag]) bei der INSECO GmbH eingelangt sein, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um die Mindestvertragslaufzeit [siehe Auftrag].

9.4 Domain/Webhosting-Produkte enthalten tlw. verschiedene Traffic-Pakete. Wird in einem Monat der inkludierte Traffic überschritten, werden pro angefangenes GB € 6,00 (inkl. Ust) verrechnet.

- Der AG hat jederzeit die Möglichkeit seinen Traffic-Verbrauch online im Kundencenter einzusehen.

9.5 Der AG als Vertragspartner kann andere physische oder natürliche Personen als Domain-Inhaber benennen. Damit verliert der AG jedoch gegenüber der Registrierungsstelle die Verfügungsmacht über die jeweilige Domain, da Registrierungsstellen nur Verfügungen des registrierten Inhabers akzeptieren.

9.6 Durch die Bestellung einer Domain gelten je nach Domainendung (-.at, -.com, usw) zusätzlich die AGB’s der jeweils autorisierte Registrierungsstelle (NIC). Dessen AGB´s werden integrierender Bestandteil der INSECO GmbH AGB´s und dieses Vertrages (z.B. für AT/CO.AT/OR.AT: (http://www.nic.at/de/agb/ag_agb2003.asp). Die AGB´s anderer Registrierungsstellen werden auf Wunsch dem AG zugesandt. Die INSECO GmbH leitet die Domainbestellung an diese Registrierungsstelle ausschließlich als sogenannter Stellvertreter im Namen des AG weiter. Die INSECO GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die von der jeweiligen Domain-Registrierungsstelle (NIC) gegen über dem Domaininhaber übernommenen Vertragspflichten.

9.7 Für den Verlust an Domainrechten durch Nichtzahlung von Rechnungen an die INSECO GmbH haftet der Domaininhaber (AG).

9.8 Die INSECO GmbH ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Domaininhaber/AG erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird die INSECO GmbH diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

9.9 Bei Domainregistrierung kann die Zahlung der Domaingebühr von der INSECO GmbH im vorhinein verlangt werden. Sollte bis zum Zeitpunkt der Zahlung die Domain bereits anderwärtig vergeben sein, haftet die INSECO GmbH nicht, da die Registrierungsstellen nach dem Prinzip „first come - first serve“ arbeiten.

- Die Domain steht dem Auftragsgeber tatsächlich erst dann zur Verfügung, wenn die Domainregistrierungsstelle (NIC) diese nachweislich bestätigt und freigeschaltet hat bzw. dies in allgemeinen Whois-Servern z.B: nic.at eingesehen werden kann. Der AG verzichtet in diesem Zusammenhang (Registrierung, Domain-Übername, etc.) ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber der INSECO GmbH.

9.10 Bei Umlaut-Domains (IDN) gilt zusätzlich: Der neue Domain-Standard setzt eine sog. Punny-Codierung (Übersetzung des erweiterten Zeichensatzes in den herkömmlichen ASCII-CODE) voraus. Die eingesetzte Software (Browser, E-Mai Clients, FTP-Programme, etc.) muss in der Lage sein, IDN.s korrekt zu verarbeiten. Nur so kann eine einwandfreie Funktionsweise gewährleistet werden. Vorerst werden vermutlich von diversen Software-Herstellern Plugins zur Verfügung gestellt werden, später wird es in den verschiedenen Browsern, etc. fest verankert sein.

9.11 Bei Domains welche nicht bei der INSECO GmbH neu registriert wurden und nicht von der INSECO GmbH erfolgreich übernommen wurden, ist zu beachten, dass die Löschungsabläufe der Registrierungsstellen nicht beeinflussbar sind und oft sofort bei Nichtbezahlung der Domains eine Löschung erfolgt. Die INSECO GmbH hat darauf keinen wie immer gearteten Einfluss und kann für eine solche Löschung oder Neuregistrierung auf einen anderen Inhaber und deren Domainverlust sowie dadurch entstehenden Schaden nicht haften. Der AG selbst ist verantwortlich ob seine Domain erfolgreich von der INSECO GmbH übernommen worden ist. AG Achtung: Für eine Übernahme muss der alte Provider (Registrar) zustimmen.

9.12 Bei Domain-Übernahmen (KK, Transfers) beauftragt der AG die INSECO GmbH und deren Partner sowie die möglichen Registrierungsstellen Afilias, NIC.AT, DENIC, CORE, SWITCH für die oben genannten Domains den Transfer durchzuführen. Der AG garantiert der INSECO GmbH sowie dem bisherigen Provider/Registrar, dass er als Inhaber befugt ist, den Auftrag zu erteilen und stellt gleichzeitig die INSECO GmbH und deren genannten Partnern von möglichen Ansprüchen Dritter aus dem Transfer frei. Die INSECO GmbH bietet die Delegierung (Registrierung) von Domains an; bei Top-Level-Domains werden diese an die jeweils autorisierte Vergabestelle (NIC) der Domains delegiert.

9.13 Sollte eine Domainwunschabfrage auf der Website als frei oder vergeben angezeigt werden, so ist diese Angabe ohne Gewähr; tatsächlich können hier Angaben der Registrierungsstellen (auf die sich die INSECO GmbH verlassen muss) nicht richtig sein; deshalb wird empfohlen, das Ergebnis bei mehreren Whois-Servern zu kontrollieren, z.B.: www.nic.at (AT-Domains), www.denic.de (für DE-Domains).

9.14 Bei Übernahme (Providerwechsel) einer Domain wird auch der ursprüngliche Stichtag (Tag der Erstregistrierung) übernommen. Kündigungen von Domains sind mindestens 2 Monate vor Stichtag in schriftlicher Form durchzuführen.

10. Zusatz Werbeartikel

10.1 Da die Produkte individuell und erst nach Auftragsvergabe für den AG erstellt bzw. bedruckt werden, werden im Falle eines Vertragsrücktritts die bereits entstandenen Kosten dem AG verrechnet.

10.2 Der AG hat das Recht, bis zu 14 Tage nach Beauftragung von Werbeartikeln, jedoch längstens bis zum Beginn der Produktionsvorbereitungen ohne Angaben von Gründen zurück zu treten,.

10.3 Textilien werden von der INSECO GmbH durch einen hohen Anteil an Handarbeit bedruckt. Geringe Abweichungen an Positionierung, Größe, Farbe und Form der bedruckten Motive sind kein Reklamationsgrund sondern vielmehr ein Gütezeichen der handwerklichen Tätigkeit.

10.4 Sollten Reklamationen berechtigt sein, so ist die INSECO GmbH zu keinerlei Kostenersatz verpflichtet, sondern wird die gewährleistungspflichtigen Mängel nach dem Ermessen der INSECO GmbH entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben.

10.5 Für Schäden, die aufgrund falscher übergebener Daten des AG entstanden sind übernimmt die INSECO GmbH keine Haftung. Es obliegt dem AG, die Daten vor Übergabe auf Richtigkeit und Druckbarkeit zu überprüfen.

11 . Zusatz Programmierung/Webdesign

11.1 Die INSECO GmbH erstellt Webseiten und Datenbanklösungen nach Vorgaben des AG. Der AG hat dafür Sorge zu leisten, dass weder durch die veröffentlichten Inhalte (Texte, Bilder, Filme,...) noch durch die Nutzung (Versand von Newslettern, Mails, SMS,...) gegen österreichisches oder europäisches Recht verstoßen wird.

11.2 Die INSECO GmbH bietet weiters die Dienste von Fotografen und Textern zur Erstellung von Inhalten für den AG an. Der AG kann über die folglich erstellten Texte, Bilder, Videos nur im dafür vorgesehenen Rahmen verfügen. Die Urheberrechte bleiben bei der INSECO GmbH bzw. bei den dafür beauftragten Erstellern.

11.3 Das Urheberrecht für erstellte Programmiercodes, Layouts und Designelemente, welche in die Website des AG eingebunden werden, bleibt bei der INSECO GmbH. Der AG hat nicht das Recht, ohne Zustimmung der INSECO GmbH, Teile der Website für andere Zwecke zu vervielfältigen, oder sonstig zu verwerten.

11.4 Die INSECO GmbH ist nicht verpflichtet, den Source Code der erstellten Website dem AG zu übergeben. Vielmehr wird die fertig erstellte Website auf einem Digitalen Datenträger übergeben, oder auf einem Webserver kopiert.

11.5 Der AG hat dafür Sorge zu leisten, dass Zugangsdaten nicht für Dritte ersichtlich sind.

12. Zusatz Fax2Mail

12.1 Fax2Mail ist ein Dienst, der dem AG eine Telefonnummer zur Verfügung stellt, mit welcher Faxnachrichten empfangen werden können. Diese Faxnachrichten werden digitalisiert und als PDF Datei gespeichert. Der AG kann diese Nachrichten per e-Mail empfangen. Die INSECO GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch Fax2Mail entstanden sind .

12.2 Der AG hat dafür zu Sorgen, dass seine Zugangsdaten nicht an Dritte weiter gegeben werden.

13. Zusatz Webservices

13.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, gerechnet rückwirkend ab dem 1. des Monats der Leistungsaufnahme (Leistungsbereitstellung durch die INSECO GmbH), wenn nicht anders vereinbart.

13.2 Der AG erhält je nach Produkt die technische Möglichkeit, selbst Newsletter (Massen-E-Mails/Massen-SMS) auszuschicken. Der AG ist dabei selbst zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere TKG, ECG, Mediengesetz) verpflichtet (Achtung: Unerwünschte Werbe-E-Mails, E-Mails an Kunden in der RTRSperrliste, usw. sind verboten, ein Verstoß dagegen kann beträchtliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen auslösen).

- Sollten der INSECO GmbH aus derartigen Massensendungen Schäden entstehen, ist der AG zur Schad- und Klagloshaltung der INSECO GmbH verpflichtet.

13.3 Nicht verbrauche monatliche Pauschalen (Frei-SMS) werden nicht in das Folgemonat übertragen

13.4 Reihung in Suchmaschinen: Grundsätzlich kann keine Garantie für die tatsächliche Reihung/Erfolg in Suchmaschinen bei Webmarketing übernommen werden.

14. Widerrufliche Zustimmung - Newsletter

14.1 Der AG erklärt sich auch einverstanden, News über das Geschehen der INSECO GmbH, Angebote etc. sowie Informationen per Email zu erhalten. Diese Zustimmung ist jederzeit schriftlich widerruflich.

15. Urheberrecht

15.1 Die INSECO GmbH erstellt für AG Grafikdesigns (Firmenlogos, Sujets, Layouts,...).

15.2 Das Urheberrecht wird dabei keinesfalls an den AG abgetreten. Der AG erhält lediglich ein Nutzungsrecht welches auf den ursprünglichen Auftragszweck beschränkt ist.

15.3 Ein Abänderungsrecht wird dem AG nicht zugesprochen

15.4 Der AG garantiert der INSECO GmbH, dass alle zur weiteren Verarbeitung übergebenen Materialien Urheberrechtlich bzw. Lizenzrechtlich rechtgemäß verwendet werden dürfen und hält die INSECO GmbH in jedem Fall Schad und Klaglos.

16. Rücktrittsrecht für Verbraucher

16.1 Sofern der AG Verbraucher ist, sind auf Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel geschlossen werden (Fernabsatzverträge), die Bestimmungen des KSchG anzuwenden.

16.2 Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung innerhalb der Rücktrittsfristen gemäß § 5e KSchG zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

- Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

16. Salvatorische Klausel

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist

Impressum

INSECO GmbH, Dr. Kraitschek Gasse 7-9/1/3, A-2483 Pottendorf, Firmenbuchnummer: 412075v